Ständige Kommissionen, REDKO und IFK
Kommissionen sind proportional zur Stärke der Fraktionen im Rat zusammengesetzt und beraten die Geschäfte des Kantonsrates vor. Sie sind ein wichtiger Ort der Meinungsbildung und ermöglichen dem Gesamtrat eine effiziente und exakte Aufgabenerfüllung. Der Kantonsrat setzt sieben Sachkommissionen und fünf Aufsichtskommissionen als ständige Kommissionen ein.
Die Sachkommissionen sind zuständig für die Vorberatung der Geschäfte im jeweiligen Sachbereich. Dazu gehören insbesondere Gesetzes- und Verfassungsvorlagen, Initiativen, Kreditbeschlüsse, Berichte des Regierungsrates zu Postulaten sowie das Budget. Die Aufsichtskommissionen sind verantwortlich für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle. Sie üben damit die Oberaufsicht über die anderen zwei Gewalten – die Exekutive und die Judikative – aus. Die Oberaufsicht umfasst die Kontrolle über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Regierungsrates und seiner Verwaltung, der Justizverwaltung sowie der selbständigen Anstalten.
Die Redaktionskommission und die Interfraktionelle Konferenz werden offiziell nicht als ständige Kommissionen bezeichnet, nehmen ihre Aufgaben aber ebenfalls permanent wahr.
Wie der Name verrät, ist die Redaktionskommission zuständig für die redaktionelle Bearbeitung der Gesetzesvorlagen, bevor diese dem Gesamtrat zur Schlussabstimmung vorgelegt werden. Die Interfraktionelle Konferenz bereitet die vom Kantonsrat durchzuführenden Wahlen vor.