Kommissionen des Kantonsrates
Das Gesetz unterscheidet zwischen den ständigen Kommissionen, den Subkommissionen, den Spezialkommissionen und der Redaktionskommission. Zudem kann zur Klärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gebildet werden.
Als ständige Kommissionen setzt der Kantonsrat sieben Sachkommissionen und fünf Aufsichtskommissionen ein. Die Kommissionen sind proportional nach Fraktionsstärke zusammengesetzt. Der Kantonsrat wählt zu Beginn der Amtsdauer die Präsidien und die Mitglieder der Aufsichtskommissionen und der Sachkommissionen auf vier Jahre.
Die sieben Sachkommissionen umfassen je 15 Mitglieder. Sie bereiten in ihrem Sachbereich die Geschäfte des Kantonsrates vor. Darunter fallen Verfassungs- und Gesetzesrevisionen, Volksinitiativen, parlamentarische Initiativen, Kreditbeschlüsse und auch Berichte des Regierungsrates zu Postulaten. Zuhanden der Finanzkommission (FIKO) beraten sie das Budget vor. Des Weiteren haben die Kommissionen die Aufgabe, die gesellschaftliche und politische Entwicklung zu verfolgen und selbständig initiativ zu werden. Damit auch für Aussenstehende ersichtlich wird, welche Themen eine Sachkommission zu welchem Zeitpunkt berät, werden die Sitzungseinladungen veröffentlicht. Im wöchentlichen Bulletin des Kantonsrates werden ausserdem die Beschlüsse der Kommissionen publiziert. Die Sitzungen der Kommissionen unterstehen der parlamentarischen Vertraulichkeit.
Die fünf Aufsichtskommissionen üben die Oberaufsicht über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Regierungsrates und seiner Verwaltung sowie über die Justizverwaltung und die selbständigen Anstalten aus. Sie beraten die Geschäftsberichte und Rechnungen vor und können zur Prüfung der Tätigkeiten in die Akten der Verwaltung Einblick nehmen oder Behördenmitglieder befragen. Die Finanzkommission ist Aufsichtskommission über die Kantonsfinanzen als Ganzes. Zusätzlich leitet und koordiniert sie im Herbst die Vorberatung des Budgets. Die Justizkommission prüft die fachliche und persönliche Eignung der Richterkandidaturen zuhanden der Interfraktionellen Konferenz.
Die Aufsichtskommissionen zählen je elf Mitglieder. Die Spezialkommissionen werden vom Kantonsrat ausnahmsweise für ganz bestimmte Geschäfte eingesetzt, insbesondere dann, wenn das Geschäft verschiedene Politikbereiche betrifft. Die ständigen Kommissionen haben sodann die Kompetenz, aus ihrer Mitte Subkommissionen zu bilden, wenn dies für die Beratung eines Geschäftes arbeitstechnisch sinnvoll erscheint. Vor allem die Aufsichtskommissionen nutzen Subkommissionen als Arbeitsinstrument und übertragen diesen Aufgaben wie etwa die Prüfung einzelner Direktionen oder selbstständiger Anstalten oder vertiefte Untersuchungen. Die Subkommissionen erstatten ihren Gesamtkommissionen Bericht über das Ergebnis ihrer Untersuchungen und Beratungen.
Die Redaktionskommission ist gesetzlich vorgesehen und wird von der Geschäftsleitung als eine ihrer Subkommissionen eingesetzt. Sie ist zuständig für die gesetzestechnische Redaktion der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse, die der Kantonsrat verabschiedet.