Zu wählende Organe und Behörden
Der Kantonsrat wählt die Präsidien und Mitglieder seiner eigenen Organe. Er wählt zudem die Mitglieder und Ersatzmitglieder verschiedener Behörden respektive Anstaltsorgane, so die Mitglieder der für das gesamte Kantonsgebiet zuständigen Gerichte, des Bankpräsidiums und des Bankrates der Zürcher Kantonalbank, die Ombudsperson, die Leiterin oder den Leiter der Finanzkontrolle und die Beauftragte oder den Beauftragten für den Datenschutz.
Der Kantonsrat wählt ausserdem fünf der sieben Aufsichtsratsmitglieder der Sozialversicherungsanstalt, acht der neun Mitglieder des Bildungsrates sowie dreizehn der fünfzehn Verwaltungsratsmitglieder der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.