Weibeldienst
Die Standesweibelinnen oder Standesweibel dienen der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht. Sie erledigen Botengänge, wirken als Saaldienerinnen oder -diener und haben zeremonielle Aufgaben.
Auf kantonaler Ebene verantwortet die Staatskanzlei den Weibeldienst.