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Weibeldienst

Die Standesweibelinnen oder Standesweibel dienen der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht. Sie erledigen Botengänge, wirken als Saaldienerinnen oder -diener und haben zeremonielle Aufgaben.

Auf kantonaler Ebene verantwortet die Staatskanzlei den Weibeldienst.