Verwaltungsdelegation
Die Verwaltungsdelegation beaufsichtigt die Parlamentsdienste. Sie setzt sich zusammen aus der Kantonsratspräsidentin oder dem Kantonsratspräsidenten und den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten.
Rechtsgrundlage in § 24 Kantonsratsgesetz
Aufgaben der Verwaltungsdelegation in §§ 6 ff. Verordnung über die Parlamentsdienste (VoPD)