Verfassungsrat
Vor einer Totalrevision der Kantonsverfassung entscheidet das Volk, ob die Vorlage vom Kantonsrat oder von einem vom Volk gewählten Verfassungsrat erarbeitet werden soll.
Rechtsgrundlage in Art. 134 Verfassung des Kantons Zürich
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Vor einer Totalrevision der Kantonsverfassung entscheidet das Volk, ob die Vorlage vom Kantonsrat oder von einem vom Volk gewählten Verfassungsrat erarbeitet werden soll.
Rechtsgrundlage in Art. 134 Verfassung des Kantons Zürich