Verfassung des Kantons Zürich
Der Zürcher Souverän stimmte 2005 der neuen Kantonsverfassung zu, die der dafür eigens gewählte Verfassungsrat in den Jahren zuvor erarbeitet hatte. Sie löste die bis anhin gültige Verfassung aus dem Jahr 1869 ab.
Will der Kantonsrat an der Kantonsverfassung etwas ändern, muss er seinen Antrag der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorlegen
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