Steuerfuss
Im Kanton Zürich, wie in den meisten anderen Schweizer Kantonen, besteht das Steuermass aus zwei Teilen, nämlich aus dem gesetzlich festgelegten Steuersatz, der Grundsteuer, und einem periodisch festzusetzenden Vielfachen der Steuer, dem Steuerfuss.
Der Kantonsrat setzt den Steuerfuss jeweils im Rahmen der Budgetberatung für zwei Kalenderjahre fest.
Rechtsgrundlage in § 2 Steuergesetz (StG)