Rückweisung
Ist der Kantonsrat auf eine Vorlage eingetreten, kann er eine Rückweisung an den Regierungsrat oder die vorberatende Kommission beschliessen. Eine Rückweisung beinhaltet den Auftrag, die Vorlage zu überarbeiten, und ist nicht mit Nichteintreten zu verwechseln, wie es der Kantonsrat im Rahmen der Eintretensdebatte beschliessen kann.
Rechtsgrundlage in § 90 Kantonsratsgesetz