Reduzierte Debatte
Die reduzierte Debatte kann von der Geschäftsleitung zur beschleunigten Behandlung eines Beratungsgegenstandes beschlossen werden. Davon ausgenommen ist die Beratung von Erlassen. Die Liste der Rednerinnen und Redner sowie ihre Redezeiten sind im Kantonsratsreglement festgelegt.
Demnach können sich das erstunterzeichnende Kantonsratsmitglied von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen, die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher zu Wort melden. Das erstunterzeichnende Kantonsratsmitglied erhält für die Begründung eines Vorstosses oder einer parlamentarischen Initiative zehn Minuten Redezeit. Für alle übrigen Rednerinnen und Redner beträgt die Redezeit fünf Minuten
Rechtsgrundlage in § 62 Kantonsratsreglement
Siehe die weiteren Beratungsarten im Kantonsrat