Quorum
Für Beschlüsse, die nicht mit einfachem Mehr gefasst werden, braucht es eine bestimmte Anzahl Stimmen, ein sogenanntes Quorum. Bei Quorumsabstimmungen oder bei Abstimmungen über die Ausgabenbremse stimmt die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident mit. Dies gilt ebenso bei geheimen Wahlen und bei offenen Wahlen oder wenn ein Stichentscheid erforderlich ist.
Rechtsgrundlage in § 93 f. Kantonsratsgesetz