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Postulat

Das Postulat ist ein parlamentarischer Vorstoss, also eines der Instrumente, die den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in ihrem politischen Alltag zur Verfügung stehen.

Mit dem Postulat wird der Regierungsrat beauftragt zu prüfen, ob eine Verfassungs- oder Gesetzvorlage oder der Entwurf zu einem Kantonsratsbeschluss vorgelegt werden soll. Ausserdem kann mit einem Postulat dem Regierungsrat empfohlen werden, in seinem Kompetenzbereich einen Entscheid zu treffen und darüber Bericht zu erstatten. Das Postulat ist ein «Auffangvorstoss», weil damit alle Anliegen eingebracht werden können, für die eine zulässige und geeignete Vorstossart fehlt.

Der Regierungsrat teilt dem Kantonsrat innert drei Monaten nach der Einreichung des Postulates die Bereitschaft zu dessen Entgegennahme mit oder stellt mit schriftlicher Begründung Antrag auf Ablehnung. Überweist der Kantonsrat das Postulat, erstattet der Regierungsrat innert zwei Jahren nach der Überweisung Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung. Die zuständige Kommission berät diesen Bericht und stellt dem Kantonsrat Antrag. Der Kantonsrat kann das Postulat als erledigt abschreiben oder vom Regierungsrat einen Ergänzungsbericht verlangen, sofern dieser in seinem Bericht auf wesentliche Aspekte des Postulates nicht eingegangen ist. Bei der Abschreibung des Postulates kann der Kantonsrat eine abweichende Stellungnahme abgeben, falls er seine Position von derjenigen des Regierungsrates klar abgrenzen möchte.

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Dringlicherklärung von Postulaten

Rechtsgrundlage in § 53 Kantonsratsgesetz