Persönliche Erklärung
Im Rahmen der Kantonsratssitzung ist jedes Mitglied berechtigt, eine kurze persönliche Erklärung abzugeben, um so auf eine Äusserung antworten zu können, die sich auf seine Person bezogen hat, oder um die eigenen Ausführungen richtigzustellen. Persönliche Erklärungen dürfen höchstens zwei Minuten dauern.
Rechtsgrundlage in § 65 Abs. 2 Kantonsratsreglement