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Offene Wahl im Kantonsrat

Der Kantonsrat führt Wahlen grundsätzlich im offenen Verfahren durch. Die Präsidentin oder der Präsident der Interfraktionellen Konferenz (IFK) nennt die Namen der Kandidierenden und die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident fragt die anwesenden Ratsmitglieder, ob sie mit der offenen Wahl einverstanden seien. Sofern kein anderer Antrag gestellt wird, stellt sie oder er die Wahl der kandidierenden Personen fest. Werden bei einer offenen Wahl mehr Personen vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, wird die Tür des Ratssaals geschlossen und die Zahl der anwesenden Kantonsratsmitglieder ermittelt. Die Namen der Kandidierenden werden aufgerufen und die Kantonsratsmitglieder geben ihre Stimme ab. Die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident stellt das Wahlergebnis fest und lässt die Tür wieder öffnen.

Rechtsgrundlage in § 124 Kantonsratsgesetz

Rechtsgrundlage Verfahren in § 77 ff. Kantonsratsreglement

Geheime Wahl im Kantonsrat