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Nachtragskreditbegehren

Reicht ein Voranschlagskredit nicht aus, um die vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen, holt der Regierungsrat beim Kantonsrat einen Nachtragskredit ein.

Kreditüberschreitungen sind zulässig für dringliche Ausgaben sowie für jene Ausgaben, denen im gleichen Rechnungsjahr entsprechende, sachbezogene Einnahmen gegenüberstehen.

Nachtragskreditbegehren fallen in den Zuständigkeitsbereich der Finanzkommission.

Rechtsgrundlage in §§ 20 ff. Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG)