Milizparlament
Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier nehmen ihr Mandat nebenamtlich wahr, üben also weiterhin ihre angestammte berufliche Tätigkeit aus. Dadurch bleiben sie in ihrem bisherigen Arbeitsumfeld und den gesellschaftlichen Realitäten verankert. Berufsparlamente – das Gegenstück zum Milizparlament – finden sich in Ländern wie zum Beispiel Deutschland, Frankreich und den USA.
Für ein zürcherisches Kantonsratsmandat werden rund 30 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung errechnet. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der Sitzungspräsenz von etwa 7,5 Stunden (17 Prozent) pro Woche sowie 5,5 Stunden (13 Prozent) für sonstige, mit dem parlamentarischen Mandat unmittelbar in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Rechtsgrundlage in Art. 50 Abs. 2 Verfassung des Kantons Zürich