Öffentlichkeit und Medien
Die Kantonsratssitzungen sind öffentlich. Der Kantonsrat kann die Öffentlichkeit nur ausschliessen, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen dies erfordern. Die akkreditierten Medienschaffenden halten sich während der Ratsdebatten im Saal auf und verfolgen die Sitzungen vor Ort mit, was eine Besonderheit des Zürcher Kantonsrates ist. Die Akkreditierung erfolgt per Gesuch an die Geschäftsleitung des Kantonsrates.
Die Öffentlichkeit wird über die relevanten Beratungsergebnisse und die Beschlüsse des Kantonsrates und seiner Organe laufend informiert. Diese Kommunikation erfolgt grundsätzlich in der Form von Medienmitteilungen – diese können Sie hier nachlesen. Je nach Geschäft oder Angelegenheit finden zur Orientierung der Öffentlichkeit auch Medienkonferenzen statt.
Jede Woche wird die Vorschau auf die kommende Ratssitzung, «Am Montag im Kantonsrat», an die Medienschaffenden versendet und auf der Website publiziert. Mit dem Medienspiegel erstellen die Parlamentsdienste zudem eine Übersicht zur aktuellen medialen Berichterstattung zum Kantonsrat.
Weitere Aktualitäten finden Sie in der Rubrik Aktuell sowie auf der Home-Seite.
Rechtsgrundlage Öffentlichkeit in § 7 Kantonsratsgesetz