Kurzdebatte
In einer Kurzdebatte können sich alle Kantonsratsmitglieder melden, ihre Redezeit beschränkt sich aber auf je zwei Minuten. Kurzdebatten führt der Kantonsrat bei Dringlicherklärungen von Postulaten oder bei der unbestrittenen Abschreibung von Vorstössen.
Rechtsgrundlage in § 61 Kantonsratsreglement
Siehe die weiteren Beratungsarten im Kantonsrat