Kommissionsvorstoss
Die Geschäftsleitung und die Kommissionen können zu Gegenständen in ihrem Aufgabenbereich Motionen, Postulate, parlamentarische Initiativen einreichen, sofern die Mehrheit ihrer Mitglieder das Anliegen unterstützt.
Rechtsgrundlage in § 27 Kantonsratsgesetz