Kantonale Ombudsperson
Die Ombudsperson erteilt Rat und vermittelt zwischen Privaten und der Verwaltung. Sie überprüft, ob Behörden und Verwaltung richtig, das heisst nach «Recht und Billigkeit», handeln. Die Ombudsperson kann alle Formen des Verhaltens und damit alle Handlungen oder Nichthandlungen einer Behörde, eines Amtes, einer Verwaltungsstelle, einschliesslich der selbstständigen und unselbstständigen kantonalen Anstalten, überprüfen. Davon ausgenommen sind die Zürcher Kantonalbank und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.
Jürg Trachsel, der das Amt der Ombudsperson am 1. September 2018 angetreten hat, bezeichnet sich auf der Website als ein vom Kantonsrat gewählter neutraler Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung.
Rechtsgrundlage in §§ 87-94b Verwaltungsrechtspflegegesetz