Interpellation
Die Interpellation ist ein parlamentarischer Vorstoss und damit eines der Instrumente, die den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in ihrem politischen Alltag zur Verfügung stehen.
Mit der Interpellation kann ein Kantonsratsmitglied von der Regierung Auskunft über Angelegenheiten des Kantons verlangen. Die Interpellation muss von mindestens 20 Kantonsratsmitgliedern unterzeichnet sein.
Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation innert zwei Monaten nach deren Einreichung. Auf die schriftliche Antwort folgt eine Diskussion über die Angelegenheit im Kantonsrat. Damit wird das Verfahren abgeschlossen und das Geschäft erledigt.
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Dringlicherklärung der Interpellation
Rechtsgrundlage in § 57 Kantonsratsgesetz