Grundsatzdebatte
Bei Volksinitiativen, Budget, Geschäftsberichten und Jahresrechnungen ist das Eintreten auf die Vorlage für den Kantonsrat obligatorisch, weshalb keine Eintretensdebatte, sondern eine Grundsatzdebatte geführt wird. Im Rahmen der Grundsatzdebatte haben die Fraktionen die Möglichkeit, sich zum Beratungsgegenstand zu äussern.
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Rechtsgrundlage in § 88 ff. Kantonsratsgesetz