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Gewaltenteilung

Das Gewaltenteilungsprinzip ist das tragende Organisationsprinzip eines modernen, liberalen und demokratischen Rechtsstaates. Es beinhaltet, dass die drei zentralen Staatsaufgaben – Gesetze zu erlassen, staatliches Handeln zu vollziehen und Recht zu sprechen – von drei verschiedenen Organen des Staates wahrgenommen werden. Durch die Teilung wird die staatliche Macht begrenzt und die drei Organe – das Parlament (Legislative, gesetzgebende Gewalt), die Regierung (Exekutive, vollziehende Gewalt) und die Gerichte (Judikative, Rechtsprechung) – kontrollieren einander gegenseitig zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Demokratie. Keine Person kann gleichzeitig mehreren obersten Organen angehören.

Wann fand die Gewaltenteilung Eingang in die Verfassung?