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Geschichtliches zum Kantonsrat

Das Ende des «Ancien Régime»

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts beherrschten rund 80 städtische Familien den Kanton Zürich. Sie stellten die Mitglieder des Kleinen und des Grossen Rates, wobei die Mitglieder des Kleinen Rates auch den Grossen Rat bildeten.

Doch die Ideen der Französischen Revolution erreichten auch Zürich. Es kam zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen, denen Frankreich ein Ende setzte, indem es seine Armee einmarschieren liess. Die 13 alten Orte der Eidgenossenschaft wurden zu einem zentralistischen Einheitsstaat, es begann die Zeit der Helvetik.

1803

Da die Unruhen kein Ende nahmen, verordnete Napoleon im Jahr 1803 der Schweiz die Mediationsakte, eine Verfassung, mit der die Schweiz zur föderalen Struktur zurückkehrte. Damit begann die eigentliche Geschichte des heutigen Kantonsrates, des damaligen Grossen Rates. Zwar sassen in beiden Räten immer noch ausschliesslich wohlhabende Männer, neben jenen aus der Stadt aber neu auch solche vom Land.

1814

Mit der Niederlage Napoleons in der Schlacht von Leipzig erhielten die konservativen Kräfte in Europa wieder Auftrieb, auch in Zürich. So verabschiedete der Grosse Rat still und leise ein Gesetz, das der Stadt und ihren einflussreichen Familien wieder bedeutend mehr Macht im Kanton garantierte.

1831–1869

Doch die liberalen Ideen der Revolutionszeit, damals als umstürzlerisch verachtet und verschrien, liessen sich nicht ewig unterdrücken. Unter dem Eindruck einer fulminanten Volksdemonstration in Uster im Jahr 1830 (Ustertag) wurde innerhalb nur eines Monats eine liberale Verfassung ausgearbeitet, die ausdrücklich die Souveränität des Volkes festschrieb. Das Wahlrecht wurde auf die in Kost und Lohn stehenden Männer ausgedehnt und das Prinzip der Gewaltenteilung aufgenommen. Im Jahr 1831 trat die neue Verfassung in Kraft. In den folgenden Jahrzehnten dauerte das Seilziehen zwischen konservativen und liberal-radikalen Kräften an. Im politisch wie wirtschaftlich angespannten Klima erstarkte eine dritte, bald tonangebende Kraft im Kanton: die Demokraten.

1869

Im Jahr 1869 wurde die seit 1831 geltende repräsentative Demokratie von einer direkten Demokratie abgelöst. Von da an, wurden die stimmberechtigten Männer zweimal jährlich zur Urne gerufen, um über neue Gesetze und Gesetzesänderungen, die der Kantonsrat ausgearbeitet hatte, abzustimmen. Der Regierungsrat wurde nicht mehr vom Grossen Rat, sondern direkt vom Volk gewählt. Der Grosse Rat hiess nun Kantonsrat. Um Männern mit einem kleinen Einkommen die Ausübung eines Kantonsratsmandat zu ermöglichen, wurde ein Taggeld ausbezahlt.

1916

Bis anhin waren die Kantonsräte nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt worden, das heisst, wer am meisten Stimmen auf sich vereinigte, war gewählt. Weil aber das Bedürfnis, die Meinungsvielfalt der Bevölkerung im Kantonsrat besser zur Geltung zu bringen, inzwischen immer drängender geworden war, wurde im Jahr 1916 das Verhältniswahlverfahren (Proporzwahlverfahren) eingeführt.

1934

Nach Inkrafttreten der Verfassung von 1869 schwankte die Zahl der Kantonsratsmandate von Wahlperiode zu Wahlperiode beträchtlich. So verfügte der Rat 1869 über 222 Sitze, 1878 über 196, 1901 über 243 und im Jahre 1911 über 223 Sitze. Aufgrund der kontinuierlich wachsenden Bevölkerung ist die Zahl der Personen, auf die ein Kantonsratsmandat fiel, mehrmals hinaufgesetzt worden. Trotzdem behinderte die Grösse des Kantonsrates den Ratsbetrieb erheblich. Erst als das Rathaus aus allen Nähten zu platzen drohte, stimmte das Volk im Jahr 1934 einer Reduktion zu und legte die bis heute geltende Anzahl von 180 Mandaten fest.

1970

Nachdem im Jahr 1969 den Gemeinden in einer kantonalen Abstimmung erlaubt wurde, das Frauenstimmrecht einzuführen, gelang am 15. November 1970 der Durchbruch auch für die kantonalen Stimm- und Wahlgeschäfte. Der heftig umstrittene Artikel 16 der Kantonsverfassung von 1869 lautete:

«Stimmberechtigt und in öffentliche Ämter wählbar sind Schweizer und Schweizerinnen, die das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt haben.»

Für diesen grossen Tag hatte der Zürcher Frauenstimmrechtsverein 77 Jahre lang gekämpft. Als der Kantonsrat bei den Erneuerungswahlen 1971 neu bestellt wurde, gelang lediglich zwei Frauen der Sprung ins Parlament. Im Laufe der Amtsperiode stieg aber die Zahl der Volksvertreterinnen infolge von Rücktritten auf sechs an.

1985/1986

Erstmals in seiner Geschichte wird der Kantonsrat von einer Frau präsidiert, Gertrud Erismann-Peyer (FDP).

1990

Beim dritten Versuch gelang es, das Stimmvolk vom Stimm- und Wahlrechtsalter 18 zu überzeugen.

2005

Der Zürcher Souverän stimmte der neuen Kantonsverfassung zu, welche der dafür eigens gewählte Verfassungsrat in den Jahren zuvor erarbeitet hat. Das neue Grundgesetz löste die bis anhin gültige Verfassung aus dem Jahr 1869 ab.