Geschäftsleitung des Kantonsrates
Die Geschäftsleitung ist jenes Organ des Kantonsrates, das sich mit den Verfahren, der Organisation und der Verwaltung des Rates beschäftigt. Sie koordiniert und plant die Geschäfte des Parlaments. Sie kann die Kantonsratspräsidentin oder den Kantonsratspräsidenten auf Beschluss hin gegen aussen vertreten.
Die Geschäftsleitung weist die Beratungsgegenstände den Kommissionen zu. Sie ist berechtigt, zu allen Beratungsgegenständen Anträge zu stellen. Des Weiteren kann sie die Aufsichtskommissionen mit Abklärungen beauftragen und den Kommissionen sowie den Fraktionen administrative Weisungen erteilen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Geschäftsleitung auch die Möglichkeit, Subkommissionen einzusetzen.
Entsprechend diesen umfassenden Aufgabenkompetenzen ist die Zusammensetzung der Mitglieder breitgefächert. Die Geschäftsleitung setzt sich mindestens aus der Kantonsratspräsidentin oder dem Kantonsratspräsidenten, den Vizepräsidentinnen oder -präsidenten, den Kantonsratssekretärinnen oder -sekretären sowie den Präsidentinnen oder Präsidenten der Fraktionen zusammen.
Sofern die Anzahl von 15 Mitgliedern damit noch nicht erreicht ist, wählt der Kantonsrat weitere Mitglieder.