Sie verwenden einen veralteten Browser.

Seit dem 12. Januar 2016[1], werden der Internet Explorer 11 und ältere Versionen davon nicht mehr länger von Microsoft unterstützt und werden als unsicher betrachtet.

Bitte aktualisieren Sie ihren Browser für eine optimale Nutzung dieser Seite.
Alternativ verwenden Sie einen neuen Browser:


Ref [1]: Microsoft: Support for older versions of Internet Explorer ends on January 12, 2016
Springe direkt zum Hauptinhalt

Freie Debatte

Alle Beratungsgegenstände werden in der Regel in freier Debatte verhandelt, es sei denn, die Geschäftsleitung habe eine andere Debattenart beschlossen. Ist dies der Fall, können die Kantonsratsmitglieder vor der Beratung des Geschäfts mittels Ordnungsantrag die freie Debatte verlangen. Unterstützen mindestens 60 Ratsmitglieder den Ordnungsantrag, wird in freier Debatte beraten. In der freien Debatte können sich alle Kantonsratsmitglieder zu Wort melden.

Das Kantonsratsreglement legt die Redezeiten für die Eintretens- oder Grundsatzdebatte, die Detailberatung, die Debatte vor der Schlussabstimmung sowie die Beratung von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen fest. Alternativ hat der Kantonsrat die Möglichkeit, zu Beginn der Sitzung für einen einzelnen Beratungsgegenstand abweichende Redezeiten zu beschliessen.

Rechtsgrundlage Redezeiten in § 58 ff. Kantonsratsreglement

Siehe die weiteren Beratungsarten im Kantonsrat