Freie Debatte
Alle Beratungsgegenstände werden in der Regel in freier Debatte verhandelt, es sei denn, die Geschäftsleitung habe eine andere Debattenart beschlossen. Ist dies der Fall, können die Kantonsratsmitglieder vor der Beratung des Geschäfts mittels Ordnungsantrag die freie Debatte verlangen. Unterstützen mindestens 60 Ratsmitglieder den Ordnungsantrag, wird in freier Debatte beraten. In der freien Debatte können sich alle Kantonsratsmitglieder zu Wort melden.
Das Kantonsratsreglement legt die Redezeiten für die Eintretens- oder Grundsatzdebatte, die Detailberatung, die Debatte vor der Schlussabstimmung sowie die Beratung von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen fest. Alternativ hat der Kantonsrat die Möglichkeit, zu Beginn der Sitzung für einen einzelnen Beratungsgegenstand abweichende Redezeiten zu beschliessen.
Rechtsgrundlage Redezeiten in § 58 ff. Kantonsratsreglement
Siehe die weiteren Beratungsarten im Kantonsrat