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Fraktionserklärung

Die Fraktionen können im Rahmen einer Kantonsratssitzung ihre Haltung zu einem Thema oder aktuellen Ereignis bekannt geben, welches nicht in unmittelbarem Zusammenhang zu einem traktandierten Geschäft stehen muss.

Fraktionserklärungen sind kurz und knapp zu halten. Eine Diskussion darüber findet nicht statt.

Rechtsgrundlage in § 65 Abs. 1 Kantonsratsreglement