Fraktionen des Kantonsrates
Die Fraktionen umfassen in der Regel die Ratsmitglieder mit der gleichen Parteizugehörigkeit und setzen sich im Parlament für die gleichen politischen Ziele ein. Sie sind wichtig für die Meinungsbildung und strukturieren die Entscheidungsfindung des Kantonsrates vorab nach parteipolitischen Gesichtspunkten.
Die Fraktionen sind aber Organe des Kantonsrates und nicht der Parteien, wie oftmals fälschlicherweise angenommen wird. Sie sind für Kantonsratsmitglieder ein wichtiger Ort der politischen Debatte. Alle Ratsgeschäfte werden im Kreis der politisch Gleichgesinnten vorberaten und vorbereitet. Im Kantonsrat sind die Fraktionen berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen und Erklärungen abzugeben. Zudem stellen sie die Einführung und Eingliederung von Neumitgliedern in den Ratsbetrieb sicher.
Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Kantonsratsmitgliedern erforderlich. Im Gegensatz zu den politischen Parteien, welche in der Schweiz traditionell keine öffentlichen Unterstützungsgelder erhalten, verfügen die Fraktionen über eine staatliche Entschädigung. Diese bemisst sich nach der Zahl der Fraktionsmitglieder und ist im Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Entschädigungen geregelt.
Für die Legislatur 2019–2023 zählt der Kantonsrat folgende acht Fraktionen:
- SVP: 47 Mitglieder
- SP: 34 Mitglieder
- FDP: 29 Mitglieder
- GLP: 24 Mitglieder
- Grüne: 21 Mitglieder
- Mitte: 9 Mitglieder
- EVP: 8 Mitglieder
- AL: 6 Mitglieder
Gesamthaft sind im Zürcher Kantonsrat zehn Parteien vertreten. In der Fraktion der Grünen sitzt ein Mitglied der Christlich-Sozialen Partei (CSP), in der Mitte ein Parteiloser. Der Fraktion der SVP gehören drei Mitglieder der EDU an.