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Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons. Ihrer Finanzaufsicht unterstehen der Kantonsrat, die kantonale Ombudsperson, die oder der Datenschutzbeauftragte, die kantonale Verwaltung, die Justizverwaltung und die öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons. Die Finanzkontrolle unterstützt ausserdem den Kantonsrat im Bereich der Oberaufsicht sowie den Regierungsrat, seine Direktionen, die Staatskanzlei und die obersten kantonalen Gerichte bei ihren Aufsichtsaufgaben.

Die Finanzkontrolle ist unabhängig und nicht weisungsgebunden, damit sie ihre Aufgaben unbeeinflusst wahrnehmen kann. Sie ist Verfassung und Gesetz sowie allgemein anerkannten berufsständischen Grundsätzen der Revision und der Aufsicht verpflichtet.

Der Kantonsrat wählt die Leiterin oder den Leiter der Finanzkontrolle. Seit 2009 übt Martin Billeter dieses Amt aus.

Finanzkontrolle Kanton Zürich

Rechtliche Grundlage: Finanzkontrollgesetz (FKG)