Referendum (Volksabstimmung)
Der Begriff «Referendum» heisst übersetzt aus dem Lateinischen «Volksentscheid».
Im politischen Verfahren wird sodann zwischen dem obligatorischen und dem fakultativen Referendum unterschieden. Demzufolge gibt es parlamentarische Beschlüsse, die zwingend vom Volk bestätigt werden müssen und solche, die nur unter bestimmten Voraussetzungen vors Volk kommen.
Rechtsgrundlage zum fakultativen Referendum in Art. 33 Verfassung des Kantons Zürich
Rechtsgrundlage zum obligatorischen Referendum in Art. 32 Verfassung des Kantons Zürich