Erklärungen zum KEF
Mit Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) des Regierungsrates, den der Kantonsrat jährlich zur Kenntnis nimmt, können die Kantonsratsmitglieder dem Regierungsrat aufzeigen, in welche Richtung sich dessen Planung der staatlichen Tätigkeit entwickeln soll. Über die KEF-Erklärungen beschliesst der Kantonsrat im Rahmen der Budgetberatung.
Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat beschlossenen Erklärungen im folgenden KEF um oder begründet innert vier Monaten schriftlich, warum er die Umsetzung ablehnt. Ist Letzteres der Fall, entscheidet die Finanzkommission, ob sie das Anliegen der KEF-Erklärung in eine Finanzmotion umwandeln will. Überweist der Kantonsrat eine Finanzmotion, muss der Regierungsrat das Anliegen innert zwei Jahren umsetzen.
Rechtsgrundlage in § 48 f. Kantonsratsgesetz