Budgethoheit des Kantonsrates
Die Hoheit über die Finanzen des Kantons liegt beim Kantonsrat und mittels Finanzreferendum beim Volk. Die Festsetzung des Budgets sowie des Steuerfusses für die Staatssteuer ist Sache des Kantonsrates.
Beim Budget handelt es sich um einen jährlichen Voranschlag des Staatshaushaltes. Für die Vorberatung des Budgetentwurfs, den der Regierungsrat im September vorlegt, ist die Finanzkommission zuständig, wobei auch die Sachkommissionen die Budgetpositionen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuhanden der Finanzkommission beraten. Im Dezember berät der Kantonsrat das Budget und beschliesst darüber.
Website Kanton Zürich - Budget und Finanzplanung
Rechtsgrundlage in §§ 37 ff. Kantonsratsreglement