Sie verwenden einen veralteten Browser.

Seit dem 12. Januar 2016[1], werden der Internet Explorer 11 und ältere Versionen davon nicht mehr länger von Microsoft unterstützt und werden als unsicher betrachtet.

Bitte aktualisieren Sie ihren Browser für eine optimale Nutzung dieser Seite.
Alternativ verwenden Sie einen neuen Browser:


Ref [1]: Microsoft: Support for older versions of Internet Explorer ends on January 12, 2016
Springe direkt zum Hauptinhalt

Budgethoheit des Kantonsrates

Die Hoheit über die Finanzen des Kantons liegt beim Kantonsrat und mittels Finanzreferendum beim Volk. Die Festsetzung des Budgets sowie des Steuerfusses für die Staatssteuer ist Sache des Kantonsrates.

Beim Budget handelt es sich um einen jährlichen Voranschlag des Staatshaushaltes. Für die Vorberatung des Budgetentwurfs, den der Regierungsrat im September vorlegt, ist die Finanzkommission zuständig, wobei auch die Sachkommissionen die Budgetpositionen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuhanden der Finanzkommission beraten. Im Dezember berät der Kantonsrat das Budget und beschliesst darüber.

Website Kanton Zürich - Budget und Finanzplanung

Rechtsgrundlage in §§ 37 ff. Kantonsratsreglement

Übersicht Kommissionen