Beratungsarten im Kantonsrat
In der Regel wird in freier Debatte beraten. Der Kantonsrat kann aber andere Beratungsarten vorsehen, nämlich Kurzdebatte, reduzierte Debatte oder schriftliches Verfahren.
Jedes Kantonsratsmitglied kann mittels Ordnungsantrag die freie Debatte beantragen, wenn es mit der beschlossenen Beratungsart nicht einverstanden ist. Stimmt ein Drittel der Kantonsratsmitglieder zu, wird in freier Debatte beraten.
Rechtsgrundlage in §§ 59 ff. Kantonsratsreglement