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Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz (Datenschutzbeauftragte/r)

Seit 1. Mai 2020 ist Dominika Blonski Beauftragte für den Datenschutz. Sie wurde vom Kantonsrat für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Auf der Website der Datenschutzbeauftragten (www.datenschutz.ch) finden sich nützliche Informationen und Anwendungen rund um den Datenschutz.

Die Beauftragte für den Datenschutz beaufsichtigt die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch öffentliche Organe im Kanton Zürich. Dazu gehören neben der kantonalen Verwaltung auch die Gemeinden, Schulen und Hochschulen sowie die Spitäler oder Institutionen mit einem öffentlichen Auftrag. Sie unterstützt und berät sie und führt Kontrollen durch, bei denen Aspekte des Datenschutzrechts und der Informationssicherheit geprüft werden. Bei Streitigkeiten im Bereich des Datenschutzes vermittelt sie zwischen den betroffenen Personen und den öffentlichen Organen. Weiter informiert sie die Öffentlichkeit über Anliegen des Datenschutzes, klärt Privatpersonen über ihre Rechte auf, beurteilt Erlasse und Vorhaben, die den Datenschutz betreffen, und bietet Aus- und Weiterbildungen in Fragen des Datenschutzes an.

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt Auskunft über ihre Kompetenzen und Pflichten. Dazu gehört beispielsweise das Einholen von Auskünften. Datenschutzvorfälle müssen der Beauftragten gemeldet werden. In Fällen von erheblichen Datenschutzverletzungen kann die Datenschutzbeauftragte auch Verfügungen erlassen. Sie erfüllt ihre Aufgaben völlig unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Rechtsgrundlage in §§ 30 ff. Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG).