Antragsrecht im Kantonsrat
Jedes Kantonsratsmitglied hat das Recht, zu einem hängigen Beratungsgegenstand in materieller – also inhaltlicher – Hinsicht Anträge zu stellen. Anträge sind schriftlich und grundsätzlich vor der Beratung bei den Parlamentsdiensten einzureichen. Die Begründung erfolgt mündlich im Kantonsrat.
Ordnungsanträge, also Anträge, die das Verfahren, die Ordnung oder die Traktandenliste betreffen, können mündlich gestellt werden und werden normalerweise sogleich behandelt.
Rechtsgrundlage in § 53 f. Kantonsratsreglement