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Amtsgelübde

Bei Amtsantritt hat jedes Mitglied des Parlaments das Amtsgelübde abzulegen. Dieses ist im Kantonsratsgesetz verankert und lautet:

«Ich gelobe, als Mitglied dieses Rates Verfassung und Gesetze des Bundes und des Kantons Zürich zu halten, die Rechte der Menschen und des Volkes zu schützen und die Einheit und Würde des Staates zu wahren. Die Pflichten meines Amtes will ich gewissenhaft erfüllen.»

Das Amtsgelübde wird mit den Worten «Ich gelobe es» abgelegt. Ist ein Mitglied des Kantonsrates verhindert, wird das Gelübde schriftlich eingeholt. Weigert es sich, das Gelübde abzulegen, gilt sein Sitz als nicht besetzt.

Rechtsgrundlage in § 4 Kantonsratsgesetz