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Zürcher Zukunftspreis

  • 50'000 Franken zu gewinnen
  • Mitmachen können alle Zürcherinnen und Zürcher: Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen, Vereine, Start-ups, Unternehmen, etc.
  • Keine Alterslimite
  • Eingabefrist: 31. August 2024
Zürcher Zukunftspreis

Mit dem Zürcher Zukunftspreis zeichnet der Kantonsrat Personen und Organisationen aus, die mit herausragenden Leistungen oder Projekten die Zukunft im Kanton Zürich in der Politik, der Gesellschaft und/oder für eine nachhaltige Entwicklung mitprägen. Das Preisgeld wird über die Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank finanziert. Der Preis wird jährlich, erstmals 2025 vergeben.

Vergabe

Der mit 50'000 Franken dotierte Preis zeichnet Personen und Organisationen aus, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Kanton Zürich haben oder deren Leistungen und Projekte für den Kanton Zürich bedeutsam sind. Er kann auf höchstens drei Preisträgerinnen oder Preisträger aufgeteilt werden.

Verfahren

Es kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Die im Kantonsrat vertretenen Fraktionen wählen je eine Eingabe aus. Aus diesen maximal acht Nominierungen bestimmt eine Jury die Preisträgerin oder den Preisträger.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeit einer Eingabe nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Eingaben, die bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt wurden, werden nach der Preisverleihung gelöscht.

Eingabe

Die Eingabe ist an sekretariat@zzp.zh.ch zu richten. Eingaben in Papierform werden nicht berücksichtigt.

Das Dossier (pdf-Datei, max. 10 MB) soll Folgendes enthalten:
- Dokumentation des Projektes/der Leistung (max. 2 A4-Seiten), mit Umschreibung der Zielsetzung im Sinne des Preises, insbesondere die Bedeutsamkeit des Projektes/der Leistung
- Fotos (optional) im Umfang von max. 5 MB
- Film (optional): Angabe zum Link auf eine etablierte Plattform
- Kurzbiografie der Preisträgerin/des Preisträgers (max. 1 A4-Seite)
- Kontaktdaten (Name, Vorname, Ort, eMail-Adresse, Telefonnummer für allfällige Rückfragen)
- Eigenerklärung (PDF downloaden und unterschrieben einreichen)


Allfällige, im Zusammenhang mit der Dossiererstellung anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Reglement des Zürcher Zukunftspreises

Eingabetermin

31. August 2024

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet am Montag, 13. Januar 2025 im Rathaus Hard in Zürich statt.

Publikation
Die Öffentlichkeit wird auf der Webseite des Kantonsrates und über seine Social Media Kanäle über das ausgezeichnete Projekt oder die ausgezeichnete Person informiert.

Jury
Die Jury besteht aus folgenden Mitgliedern:

Judith Anna Stofer, Präsidentin
Sie sitzt seit 2011 als Vertreterin der AL für den Wahlkreis 6/10 in Zürich im Kantonsrat und ist gegenwärtig Fraktionschefin und damit Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsrates. Sie war Mitglied der Geschäftsprüfungskommission sowie anschliessend in den Sachkommissionen für Bildung und Kultur (KBIK) und Wirtschaft und Abgaben (WAK). Sie ist seit 2008 freiberufliche Journalistin und war von 2017 bis 2023 als Gewerkschaftssekretärin für das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) tätig.

Martina Kühne
Sie hat in Zürich und Barcelona Ökonomie studiert und doktoriert. Sie befasst sich als Trend- und Zukunftsforscherin mit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel, wobei das Hauptinteresse auf der Stadtentwicklung liegt. Sie ist als Mitglied der Wettbewerbskommission von «Schweizer Jugend forscht» für den Fachbereich Geschichte/Geographie/ Wirtschaft/Gesellschaft zuständig. Sie ist Mitinhaberin des interdisziplinären Zukunftsbüros Kühne Wicki.

Claudine Leysinger
Sie hat ein Doktorat in Lateinamerikanischer Geschichte von der Columbia University, New York, und ist seit über zehn Jahren in der höheren Erwachsenenbildung und im Wissenschaftsmanagement tätig. Sie leitet den Graduate Campus (GRC) der Universität Zürich, einer überfakultären Förder- und Vernetzungsplattform für Nachwuchsforschende, mit einem speziellen Fokus auf Postdocs. Sie ist international in unterschiedlichen Gremien als Vertreterin der UZH aktiv.

Nicole Schneider
Sie leitet das Masterstudio Design an der Hochschule für Gestaltung und Kunst der Fachhochschule Nordwestschweiz und ist stellvertretende Leiterin des Instituts Contemporary Design Practices. Sie befasst sich mit den drei Forschungsschwerpunkten Digital Integration, Design Cultures und Circular Design, wobei die Diskurse zu globalen Krisen wie Klimawandel oder sozialer Ungleichheit der Rahmen sind für konkrete Forschungsfragen und Designlösungen zu Nachhaltigkeit und Ökologie, Zukunftsgestaltung und Technologie, Interaktion und Materialität. Sie führt zudem das multidisziplinäre Designstudio LC in Uetikon.

Urs Waser
Er ist seit 2015 Mitglied der SVP-Fraktion des Kantonsrates und repräsentiert Langnau am Albis im Wahlkreis Horgen. Er war Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben und gehört seit 2019 der Geschäftsleitung des Kantonsrates an. Der gelernte Zimmermann und Leiter Hochbau und Planung ist Verwaltungsratspräsident der Zimmerei Zürisee AG.

Christoph Ziegler
Er ist bereits 2011–2015 in der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit und anschliessend in der Sachkommission für Bildung und Kultur, zudem von 2019–2023 als deren Präsident, im Kantonsrat aktiv. Für die GLP vertritt er den Wahlkreis Winterthur Land, wo er in seiner Wohngemeinde Elgg während 16 Jahren als Gemeindepräsident gedient hat. Seit 2023 ist er für die GLP Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsrates. Der langjährige Sekundarlehrer ist zudem seit 2019 Präsident der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich.

Rechtsmittelbelehrung und Vorbehalt

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Die Auszeichnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs zugeteilt. Das Nichtberücksichtigen von Eingaben muss nicht begründet werden. Die Geschäftsleitung des Kantonsrats behält sich ausserdem vor, einen erteilten Preis nach dessen Vergabe abzuerkennen, falls nachgewiesen werden kann, dass
- Eingebende sich durch falsche Informationen, Betrug oder Korruption einen Vorteil verschafft haben;
- eine Preisträgerin bzw. ein Preisträger nicht hätte berücksichtigt werden dürfen oder hätte ausgeschlossen werden müssen;
- eine Preisträgerin bzw. ein Preisträger seine Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Preis schwerwiegend verletzt oder verletzt hat.